ยง 1 Name und Sitz

  1. Der Verein fรผhrt den Namen: „Dorfverschรถnerungsverein Ophoven“.
  2. Sitz des Vereins ist 41849 Wassenberg-Ophoven.
  3. Der Verein ist Mitglied des Kreisverbandes fรผr Gartenbau und Ortsverschรถnerung des Kreises Heinsberg e.V.

ยง2 Zweck und Aufgaben

  1. Der Verein fรถrdert insbesondere die Dorfverschรถnerung, den Umweltschutz und dient somit der gesamten Landschaftspflege. Ferner werden die Heimatpflege und Heimatkunde, sowie das traditionelle Brauchtum gefรถrdert.
  2. Der Verein ist selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dรผrfen nur fรผr satzungsgemรครŸe Zwecke verwendet werden.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begรผnstigt werden.
  5. Der Verein ist unpolitisch und darf sich auch nicht politisch betรคtigen.

ยง3 Geschรคftsjahr

Das Geschรคftsjahr ist das Kalenderjahr.

ยง4 Mitglieder

  1. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die sich im Besitz der bรผrgerlichen Ehrenrechte befindet und dem Vereinszweck dienen will.
  2. Fรถrdernde Mitglieder kรถnnen natรผrliche und juristische Personen werden, die die Arbeit des Vereins unterstรผtzen wollen.
  3. Der Eintritt in den Verein wird wirksam durch Entrichten des Mitgliedbeitrages und Anerkennung durch den Vorstand. Mit dem Eintritt wird die Vereinssatzung als bindend anerkannt.
  4. Jugendliche, Studenten, Geringverdiener oder Auszubildende kรถnnen durch Mehrheitsbeschluss des gesamten Vorstandes beitragsfrei gestellt werden.

ยง5 Pflichten und Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied sollte dem Vereinszweck nach besten Krรคften durch Wort und Tat dienen und helfen, die satzungsgemรครŸ gefassten Beschlรผsse zu verwirklichen.
  2. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Bei Wahlen hat jede Person eine Stimme. Die Mitglieder รผben das Wahlrecht in der Mitgliederversammlung aus. Sie sind zu allen Vereinsรคmtern wรคhlbar.
  3. Die Vereinsbeitrรคge werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.

ยง6 Erlรถschen der Mitgliedschaft

  1. durch schriftliche Austrittserklรคrung.
  2. durch Nichtentrichten des Mitgliederbeitrages.
  3. durch Ausschluss aus wichtigem Grund durch den Vorstand.
  4. durch Tod.
  5. Mitglieder verlieren mit dem Tag des Ausscheidens alle Vereinsrechte.

ยง7 Organe

Organe des Vereins sind:

  1. der geschรคftsfรผhrende Vorstand
  2. der erweiterte Vorstand
  3. die Mitgliederversammlung

ยง8 Der Vorstand

  1. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
    1. und 2. Vorsitzenden
    1. und 2. Kassierer
    1. und 2. Schriftfรผhrer
    sowie 3 Beisitzern.
  2. Der geschรคftsfรผhrende Vorstand nach ยง 26 BGB sind:
    der 1. Vorsitzende
    der 1. Kassierer
    der 1. Schriftfรผhrer.
    Sie sind dafรผr verantwortlich, dass der Verein im Sinne der Satzung und nach den Beschlรผssen der Mitgliederversammlung gefรผhrt wird und vertreten den Verein gerichtlich und auรŸergerichtlich.
  3. Die Amtszeit betrรคgt 2 Jahre.
  4. Der Vorstand wird mit einfacher Stimmenmehrheit gewรคhlt. Wiederwahl ist zulรคssig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Eine Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist durch die Mitgliederversammlung nur zulรคssig, wenn grobe Pflichtverletzung oder Unfรคhigkeit zur ordentlichen Geschรคftsfรผhrung nachgewiesen wird.
  5. Der Gesamtvorstand ist beschlussfรคhig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

ยง9 Finanzen

  1. Ausgaben bis zu einer Hรถhe von 500,00 EUR werden von einzelnen Vorstandsmitgliedern in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 1. Kassierer getรคtigt.
  2. Ausgaben, die eine Hรถhe von 500,00 EUR รผberschreiten, bedรผrfen der Mehrheit des Vorstands.

ยง10 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden einberufen und geleitet; im Fall seiner Verhinderung durch den Kassierer bzw. Schriftfรผhrer. Die Einladung hat unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich an alle Mitglieder zu erfolgen.
  2. Eine Mitgliederversammlung soll im ersten Quartal eines jeden Jahres erfolgen. AuรŸerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand es fรผr notwendig erachtet.
  3. Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl des Vorstandes. Sie befindet รผber alle grundsรคtzlichen Fragen der Vereinsarbeit, die Festsetzung von Beitrรคgen, die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung sowie der Entlastung des Vorstandes. Ferner die Beschlussfassung von Satzungsรคnderungen.
  4. Jede ordnungsgemรครŸ einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rรผcksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfรคhig. Die einfache Mehrheit entscheidet.
  5. Beschlรผsse der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Vorsitzenden und dem Schriftfรผhrer zu unterschreiben sind.
  6. Bei der jรคhrlichen Hauptversammlung sind jeweils fรผr ein Jahr von den Mitgliedern bis zu 3 Kassenprรผfer zu wรคhlen.

ยง11 Satzungsรคnderung

  1. Satzungsรคnderungen kรถnnen nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit erfolgen.
  2. Antrรคge auf Satzungsรคnderungen sind beim Vorstand schriftlich einzureichen.

ยง12 Auflรถsung

  1. Der Verein besteht noch solange, wie noch fรผnf Mitglieder ihm angehรถren. Werden es weniger, so gilt der Verein als aufgelรถst.
  2. Das bei der Auflรถsung vorhandene Vermรถgen ist zunรคchst zur Abdeckung von eventuellen Verbindlichkeiten zu verwenden. Das verbleibende Restvermรถgen fรคllt der Stadt Wassenberg zu mit der Auflage, dies im satzungsgemรครŸen Sinne fรผr den Ort Ophoven zu verwenden.

ยง13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Heinsberg.

Die Erweiterung nach ยง 2, 4, 6, 8, 9 und 12 wurden in der Mitgliederversammlung vom 10.03.2013 beschlossen.

Satzung zum Download

Hier kรถnnen Sie sich die Satzung im PDF-Format herunterladen.